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Einigung über Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Zeitschriftenredakteure

Nachrichten Pressemeldung Tarifpolitik

Abweichungen vom Manteltarifvertrag bei coronabedingten Umsatzrückgängen bis Ende 2021 im Wege betrieblicher Vereinbarungen möglich | Positiver Beitrag der Tarifvertragsparteien zur fairen Lastenverteilung der Pandemiefolgen

© iStock/shironosov

VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die Journalistengewerkschaften einigten sich vergangenen Freitag auf einen Tarifvertrag, der den teilweise erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei Zeitschriftenverlagen Rechnung trägt. Danach sind bei nachgewiesenen Umsatzrückgängen Reduzierungen tariflicher Ansprüche für bis zu 12 Monate bis Ende 2021 möglich, sofern gleichzeitig betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden.

In der Präambel weisen die Tarifvertragsparteien darauf hin, dass bei betrieblichen Vereinbarungen auf eine faire Lastenverteilung innerhalb der Belegschaft zu achten sei, die auch die Situation freier Mitarbeiter berücksichtige.

„Mit dieser Tarifeinigung stellen die Tarifvertragsparteien ihre Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten unter Beweis“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte.

Für das Inkrafttreten des Tarifvertrages zum 1. September 2020 läuft die Erklärungsfrist noch bis zum 31. August 2020.

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