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Diskussion um Leistungsschutzrecht versachlichen!

Medienpolitik Startseite Erstellt von jetzt Ulrike

Die aktuellen Aussagen Googles über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf den Medientagen München sind offenkundig unzutreffend. Dazu erklärten heute Sprecher des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger und des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger in Berlin:

  1. Das Recht, kostenlos und genehmigungsfrei zu zitieren, bleibt von einem Leistungs-schutzrecht vollständig unberührt. Anderslautende Aussagen sind falsch und grob irre-führend. Deshalb trifft auch die Behauptung des Europa-Chefs von Google nicht zu, ein Leistungsschutzrecht gefährde das Zitatrecht.

  2. Die Verlage nur auf die verstreuten und unterschiedlich abgeleiteten Rechten der Urheber zu verweisen, ist im digitalen Zeitalter absolut unzureichend. Ein Leistungs-schutzrecht für Presseverleger ist überfällig, um die gemeinsame Leistung von Journa-listen und Verlegern angesichts millionenfacher unkontrollierter Vervielfältigungen durch Dritte wirksam schützen zu können. Deshalb trifft auch die Darstellung nicht zu, das geltende Urheberrecht reiche als Eigentumsschutz aus.

  3. Es steht einem jeden frei, das Angebot der Presseverleger anzunehmen, Leistungen der Online-Presse zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen. Nur wer dieses Angebot für die Zwecke eigener Gewinnerzielung annimmt, muss dafür ein vertragliches Entgelt zahlen. Deshalb ist auch falsch, den Eindruck zu erwecken, mit dem Leistungs-schutzrecht würde eine staatliche Zwangsabgabe geschaffen.

    Die Verleger bewerten die aktuellen Einlassungen Googles als befremdend und unse-riös. Leistungsschutzrechte sind ein normales Element des geistigen Eigentums, ohne das marktwirtschaftlich geprägte Informationsgesellschaften nicht funktionieren kön-nen. Google müsste gerade angesichts seiner Marktmacht in der Lage sein, solche Debatten sachlich zu führen.
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