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Brüssel I-Verordnung – Verleger plädieren für die Beibehaltung eines Mindestschutzes gegen die Vollstreckung ausländischer Urteile

Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Die EU-Kommission berät über Vorschläge, bei der Vollstreckung ausländischer Urteile die Berufung auf minimale inhaltliche Schutzstandards wie etwa Grundrechte im Vollstreckungsstaat abzuschaffen.

Die EU-Kommission berät über Vorschläge, bei der Vollstreckung ausländischer Urteile die Berufung auf minimale inhaltliche Schutzstandards wie etwa Grundrechte im Vollstreckungsstaat abzuschaffen. Der VDZ plädiert gemeinsam mit weiteren Akteuren dafür, jedenfalls für den Fall ausländischer Klagen gegen die Presse oder andere Medien diesen Mindestschutz bei der Inlandsvollstreckung beizubehalten.

Der VDZ hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit, eine Vollstreckung ausländischer Urteile unter Berufung auf die Verletzung rechtlicher Grundstandards stoppen zu können, als Minimalschutz der Pressefreiheit alternativlos ist. Denn ohne dieses Verfahren muss jeder Mitgliedsstaat selbst die pressefreiheitsfeindlichsten Urteile ausländischer Gerichte gegen die jeweilige Inlandspresse ohne jede Korrekturmöglichkeit vollstrecken. Kein Mitgliedsstaat könne dann auch nur noch elementare grundrechtliche Mindeststandards der Presse- und Meinungsfreiheit auf seinem Hoheitsgebiet garantieren. Denn Urteile gegen die Inlandspresse können im Ausland vielfach schon aufgrund minimaler Randverbreitung erwirkt werden. Das setzt insbesondere auch die digitale Presse zunehmend unkalkulierbaren Risiken aus. Illustriert wird dieses Risiko etwa durch drohende Auslandsklagen gegen dänische Medien im Kontext der Veröffentlichungen islamkritischer Zeichnungen nach einem Mordattentat gegen den Zeichner.

 

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