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Abstimmung im Umweltausschuss über Vorschlag für verbesserte Patienteninformation

Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Ende September hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Kommissionsentwurf zu verbesserter Patienteninformation abgestimmt.

Ende September hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Kommissionsentwurf zu verbesserter Patienteninformation abgestimmt. Die Kommission schlägt vor, dass verbesserte Patienteninformationen der Hersteller über verschreibungspflichtige Medikamente auch in gesundheitsbezogenen Publikationen verbreitet werden dürfen. Bei der Diskussion dieses Vorschlags im Umweltausschuss hat sich jedoch erheblicher Widerstand gegen diese Liberalisierung gezeigt. Viele Abgeordneten wollten verbesserte Informationen zwar im Internet, nicht jedoch in Print-Medien zulassen.

Der VDZ hat im Vorfeld der Abstimmung nachdrücklich betont, dass eine Diskriminierung von Printpublikationen bei der Verbreitung der Informationen nicht der richtige Weg ist, um eine verbesserte Patienteninformation zu erreichen. Im Rahmen der äußerst emotional geführten Debatte haben sich letztendlich diejenigen Abgeordneten durchgesetzt, die Print-Medien nicht zur Verbreitung von verbesserten Patienteninformationen zulassen wollen. Bei der Abstimmung wurde daher ein Kompromiss angenommen, der die Verbreitung verbesserter Patienteninformationen zwar in gedrucktem Material des Herstellers (Arzneimittelbroschüren u. ä.) erlaubt, die Medien jedoch von der Verbreitung dieser Informationen ausschließt. Der VDZ wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch Print-Medien zur Verbreitung dieser Informationen zugelassen werden.

Unabhängig von der Frage der Liberalisierung von Herstellerinformationen fordern einige Abgeordnete, die redaktionelle Berichterstattung über verschreibungspflichtige Medikamente einzuschränken. Ein Vorschlag wollte die einschlägige Werbedefinition so ausdehnen, dass auch redaktionelle Berichterstattung über verschreibungspflichtige Medikamente zu der (verbotenen) Werbung gezählt hätte. Zum anderen  wurde gefordert, dass bei jeder redaktionellen Berichterstattung über verschreibungspflichtige Medikamente die Informationsquellen anzugeben sind. Insbesondere der VDZ hatte betont, dass es unverzichtbarer Kern der Pressefreiheit sei, über beliebige Themen in redaktioneller Freiheit berichten zu können. So müsse es auch weiterhin möglich sein, frei und unabhängig über verschreibungspflichtige Medikamente zu berichten. Erfreulicherweise haben sich die Abgeordneten im Ausschuss bei der Abstimmung mehrheitlich gegen die Vorschläge zur Einschränkung der redaktionellen Berichterstattung ausgesprochen.

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