VDZ und BDZV begrüßen Entscheidung des Finanzministerrates zur reduzierten Mehrwertsteuer für digitale Presse
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die heutige politische Einigung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen, mit der eine Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Presseangebote ermöglicht werden soll. Sobald der Entwurf in alle Amtssprachen übersetzt und formal geprüft sein wird, kann der noch nötige formale Beschluss erfolgen und die Richtlinienänderung in Kraft treten. Danach steht es den Mitgliedsstaaten frei, ihre jeweiligen reduzierten Mehrwertsteuersätze, in Deutschland 7 Prozent, auch auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu erstrecken.
„Wir begrüßen, dass digitale Presse endlich nicht mehr schlechter gestellt wird als gedruckte Zeitungen und Zeitschriften“, erklärte ein Sprecher der beiden Verbände, „Nun ist die Bundesregierung aufgefordert, die überfällige Entscheidung der EU umfassend und schnell im deutschen Mehrwertsteuerrecht umzusetzen.“
Die Neuregelung werde die vielfältigen digitalen Presseangebote unterstützen und weitere Innovationen anregen, so der Sprecher.