Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf elektronische Presseprodukte
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen ausdrücklich die gestern mit überwältigender Mehrheit angenommene Empfehlung des Europäischen Parlaments, wonach es den Mitgliedsstaaten freigestellt werden soll, den Mehrwertsteuersatz für digitale Zeitungen, Periodika und E-Books dem jeweiligen reduzierten Mehrwertsteuersatz anzupassen.
„Nun ist es aber auch höchste Zeit, dass der letztlich zuständige EU-Ministerrat diese überfällige Entscheidung nicht mehr auf die lange Bank schiebt,“ sagte eine Sprecherin der Verlegerverbände. „Wir haben es nie verstanden, warum digitale Ausgaben von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern anders behandelt werden sollten als die gedruckten Exemplare.“
In Deutschland gilt für gedruckte Presseprodukte der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.