Was darf Google und wofür muss der Suchmaschinenbetreiber zahlen? PROF. JÜRGEN ENSTHALER von der Technischen und Freien Universität Berlin, Richter am Bundespatentgericht und Sachverständiger zum
WALTRAUT VON MENGDEN, Erste Vorsitzende im Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) und ANINA VEIGEL, Geschäftsführerin des VZB im aktuellen VDZ Jahrbuch
… der „Deutschen Content Allianz“ zu einem Spitzengespräch eingeladen hatte. Ziel des Termins war ein Meinungsaustausch über aktuelle Themen der Medienpolitik.Einigkeit herrschte, dass in den vergangenen Monaten…
… 1.542 Titeln weiter zu
Politik muss Presse-Grosso-Entscheidungen verabschiedenPrinttitel als Meinungsführer im MedienmarktAufbrechen des Quasi-Suchmaschinen-Monopols unabdingbarNeus VDZ-Jahrbuch…
Stellungnahmen zur heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages begründen die wettbewerbs- und ordnungspolitische Notwendigkeit sowie die verfassungsmäßige Fundierung eines
…Heute wurde eine Unterschriftenaktion vorgestellt, um ein Meinungsbild der Raucher in Deutschland zu den Maßnahmen der EU-Kommission zu geben. Unter dem Claim „Dann ist der Laden weg?!“ soll gezeigt werden, dass diese…
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger antwortet aktuell auf die „Fakten“ gegen ein Leistungsschutzrecht, die von Google im Rahmen seiner „Verteidige dein Netz“-Kampagne auf dessen Webseite
Professor Schwartmann begründet die wettbewerbs- und ordnungspolitische Notwendigkeit sowie die verfassungsmäßige Fundierung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage