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Einigung bei Tageszeitungen bis 2013

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Der VDZ begrüßt, dass es mit dieser Einigung den Tarifvertragsparteien bei den Zeitungen gelungen sei, für die Arbeitgeber der Zeitungsverlage Planungssicherheit bis 2013 zu schaffen. „Fraglich ist jedoch, ob dieser Kompromiss den strukturellen Herausforderungen der Verlagsbranche gerecht wird“, erklärte VDZ- Justitiar Dirk Platte. „Wir hoffen sehr, dass die Journalistengewerkschaften in den nun anstehenden Verhandlungen mit dem VDZ perspektivisch ihre beharrende Haltung ablegen“. Es gehe darum, dass die Redakteure einen Beitrag leisteten, der die Verlage in den Stand versetze, die strukturellen Veränderungen infolge der Digitalisierung erfolgreich zu bestehen und nicht darum, die Leistung der Redakteure nicht wert zu schätzen. Hierzu gehöre eine Anpassung in den Bereichen Jahressonderzahlungen, Arbeitszeit und Altersversorgung. Ohne eine Reform der Tarifwerke werde der Trend nicht aufzuhalten sein, dass Verlage sich der Tarifbindung entziehen.

Heute Morgen hatten der BDZV und die Journalistengewerkschaften DJV und ver.di den Tarifkonflikt bei den Zeitungsredakteuren beendet. Danach bleiben der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag über die Altersversorgung bis Ende 2013 unverändert. Bei Nachweis einer die Beschäftigung gefährdenden Situation können per Betriebsvereinbarung Urlaubsgeld und Jahresleistung um jeweils 50 Prozent gekürzt werden, wenn der Verlag auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet. Die Zeitungsredakteure erhalten am 1. Oktober 2011 und am 1. Februar 2013 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Am 1. Mai 2012 steigen die Gehälter linear um 1,5 Prozent. Der Gehaltstarifvertrag ist frühestens zum 31. Juli 2013 kündbar. Eine Einigung über die vom BDZV geforderten neuen Tarifwerke für Berufseinsteiger kam nicht zustande. Die Erklärungsfrist endet am 30. September 2011. Die Gewerkschaften erklärten nach Ende der Verhandlungen, dass die Streiks nunmehr eingestellt würden.

 

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